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BILDUNGSSPAREN |
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Weiterbildung lohnt sich
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Um die Menschen zum Lebenslangen Lernen zu motivieren und zu mobilisieren, hat die Bundesregierung mit der Bildungsprämie ein neues Finanzierungsmodell eingeführt. Das Prinzip ist einfach: Wer in seine Bildung investiert, wird dabei über staatliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt. Zur Zeit besteht das Programm aus folgenden Komponenten:
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Komponente 1: Der "Prämiengutschein"
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Die Bundesregierung hat den Handlungsbedarf erkannt und beschlossen, dass mit der Bildungsprämie ein neues Instrument zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung eingeführt werden soll. Ziel der Bundesregierung ist es, den Stellenwert der Weiterbildung zu erhöhen und alle Menschen zu verstärkter Beteiligung an Weiterbildung zu motivieren.
Einen Prämiengutschein erhalten Erwerbstätige, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Mütter und Väter in Elternzeit oder Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer können einen Prämiengutschein bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt die Bundesregierung 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Der Prämiengutschein kann einmal jährlich unbürokratisch und schnell im Rahmen eines Beratungsgesprächs beantragt werden. Ein Großteil der individuell finanzierten beruflichen Bildungsangebote kann mit der Summe von Prämiengutschein und Eigenanteil finanziert werden. Positive nationale wie internationale Erfahrungen verweisen zudem auf wesentliche Mobilisierungseffekte durch derartige Unterstützungsmaßnahmen.
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Komponente 2: Das "Weiterbildungssparen"
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Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren - auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmerzulage geht dabei nicht verloren. Hier gelten keine Einkommensgrenzen: Jeder und jede Beschäftigte, der/die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) hat, kann diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen. Damit können aufwändigere und oftmals längerfristige Weiterbildungsmaßnahmen leichter finanziert werden.
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