Damit Jugendliche und junge Erwachsene unabhängig von der finanziellen Situation Ihrer Familie eine Ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können wurde das BAföG weiter verbessert. Förderungsfähig sind u.a. gleichwertige private Ausbildungsstätten.
BAföG kann für unsere zweijährige Ausbildung zur Beauty- und Wellnesskosmetologin bzw. Kosmetologen (in Bielefeld und Aschaffenburg) auch gewährt werden wenn man noch bei den Eltern wohnt!!!
Für die 1-jährige Kosmetikausbildung (gilt für alle Bundesländer) ist die Gewährung von BAföG nur bei zu langen Schulwegen bzw. bei erforderlichem Umzug möglich.
Schüler/innen erhalten die Förderung als Vollzuschuss, müssen sie also nicht zurückzahlen!!!
Anspruch auf Ausbildungsförderung haben neben Deutschen auch Ausländer/innen. Die konkreten Voraussetzungen für eine Gleichstellung hängen von ihrem jeweiligen Staat ab.
Eine besondere Eignung oder Begabung für die gewählte Ausbildung wird nicht gefordert.
Ausbildungsförderung wird grundsätzlich nur denjenigen gewährt, die bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahmen gelten z.B. für Auszubildende die durch die Erziehung ihrer Kinder an einem früheren Beginn gehindert wurden.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich familienabhängig. Soweit das Einkommen und Vermögen der/des Auszubildenden bzw. von Ehegatten oder Eltern die festgelegten Freibeträge übersteigt, wird es angerechnet und verringert den Förderungsbetrag entsprechend. Ausnahmen vom Grundsatz der Anrechnung des Einkommens der Eltern gelten für besondere Gruppen, bei denen das Gesetz aufgrund Ihres Lebensalters, ihres Ausbildungsstandes oder ihrer früheren Erwerbstätigkeit unterstellt, dass die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind.
Ausbildungsförderung wird für die Dauer der Ausbildung geleistet.
Die Förderung wird beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern beantragt.